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Bildungs- und Teilbildungsbereiche

Die jeweiligen Bedeutungen sind bei den entsprechenden Bildungs- und Teilbildungsbereichen aufgeführt.

Die Grobziele konkretisieren, zusammen mit den Treffpunkten, die Leitideen und Richtziele für die einzelnen Teilbildungsbereiche. Sie bezeichnen die Kompetenzen, die Schülerinnen und Schüler bis am Ende der Sekundarschule in den einzelnen Teilbildungsbereichen erwerben müssen und nehmen ca. 75% der Unterrichtszeit in Anspruch.

Die Inhalte sind den Grobzielen zugeordnet und geben an, mit welchen Themen, Arbeitsweisen, Medien und Mittel diese Grobziele zu erarbeiten sind.

Die Treffpunkte umschreiben die Erwartungen an die Lernenden betreffend der zu erreichenden Lernergebnisse. Wirken die Schülerinnen und Schüler, unterstützt durch die Erziehungsberechtigten, im erforderlichen Umfang mit, sollen mindestens 75 % der Schülerinnen und Schüler die Treffpunkte des jeweiligen Anforderungsniveaus auch tatsächlich erreichen.

Das Erreichen der Treffpunkte wird primär durch die Lehrerinnen und Lehrer überprüft. Kantonal werden zusätzlich Orientierungsarbeiten durchgeführt. Werden die angestrebten Lernergebnisse im Kanton nicht erreicht, werden Grobziele und Treffpunkte des Stufenlehrplans an das tatsächlich Leistbare angepasst oder aber es werden Massnahmen zur Optimierung der Lern- und Lehrbedingungen ergriffen.

Für die Kleinklassen des Niveaus A und für das Werkjahr gelten die gleichen Anforderungen wie in der Regelklasse. Für Schülerinnen und Schüler, welche die Treffpunkte des Niveaus A (A) nicht erreichen können, gelten Mindestanforderungen (Mindeststandards = MS), nachzuschlagen unter "KK/Werkjahr mit Mindeststandards".

 

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